Menü

Wird mein Einkommen und Vermögen überprüft, wenn ich Sozialhilfe für Betreutes Wohnen beantrage?

Wenn Sie bei einem Kostenträger Sozialhilfe für Betreutes Wohnen beantragen - meist beim Bezirk Oberbayern, wird Ihr Einkommen und Ihr Vermögen überprüft und bei der Höhe der Übernahme von Kosten berücksichtigt. Je nachdem über wie viel Einkommen und Vermögen Sie verfügen, richtet sich danach auch die Finanzierung der Kosten für Betreutes Wohnen durch den Kostenträger. Ein Kostenträger kann die Betreuungskosten vollständig oder anteilig übernehmen oder - sollten Sie über der Einkommens- oder Vermögengrenze liegen - kann dieser die Übernahme der Kosten für Betreutes Wohnen auch ablehnen.

Haben Sie Fragen zu den Freigrenzen und möchten eine genaue Auskunft zur Beantragung von Sozialhilfe, empfiehlt es sich, direkt mit dem entsprechenden Kostenträger in Kontakt zu treten. Der zuständige Kostenträger richtet sich dabei nach Ihrem Wohnort. Befindet sich ihre Meldeadresse im Raum Ingolstadt, ist der Bezirk Oberbayern ihr Ansprechpartner.

Sollten Sie unter 21 Jahre alt sein, ist das Jugendamt der zuständige Kostenträger. Bitte beachten Sie dabei unsere Aufnahmevoraussetzungen.