Wie kann ich die Kosten für Betreutes Wohnen finanzieren?
Verfügen Sie über ein entsprechend hohes Einkommen oder Vermögen, sodass Sie die Kosten für Betreutes Wohnen selbst finanzieren können, wird Ihnen die Betreuungsleistung ganz normal in Rechnung gestellt.
Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie nach §53 SGB12 Sozialhilfe beantragen. Die Kosten für Betreutes Wohnen werden dann vollständig oder bei entsprechenden Einkommen oder Vermögen anteilig vom Bezirk - in der Regel vom Bezirk Oberbayern - finanziert.
Wie hoch die Einkommens- und Vermögensgrenzen zur Fremdfinanzierung aktuell sind, können Sie direkt beim zuständigen Kostenträger erfragen, der für Sie die Kosten für Betreutes Wohnen finanzieren soll.