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Kann Betreutes Wohnen und Arbeiten in den Werkstätten kombiniert werden?

Unsere Hilfsangebote Betreutes Wohnen und die Arbeit bzw. das Beschäftigungsangebot in unseren Werkstätten können kombiniert oder auch einzeln genutzt werden. D.h., wenn Sie im Betreuten Wohnen betreut werden, können Sie ebenfalls an unseren Angeboten, wie Zuverdienst oder Tagesstätte, teilnehmen. Natürlich ist auch die Kombination unserer Hilfe mit externen Angeboten möglich. Das bedeutet z. B., dass Sie über Integras Betreutes Wohnen Hilfe erhalten, gleichzeitig im Zuverdienst, einer Tagesstätte oder WfbM einer anderen Einrichtung angegliedert sind, eine Ausbildung machen oder einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen. Andersherum können Sie auch in unserer Werkstätte tätig sein, wenn Sie über eine andere Einrichtung ambulant versorgt werden.

Betreutes Wohnen und Arbeit zu kombinieren, ist in vielen Fällen sehr sinnvoll, da beide Angebote verschiedene wichtige Aufgaben erfüllen und Sie in unterschiedlichen Bereichen unterstützen können:

  • Im Betreuten Wohnen können Sie in Ihrem privaten Umfeld unterstützt werden. Das Hilfsangebot umfasst Bereiche wie Unterstützung bei Einkäufen, bei Behördenangelegenheiten und Arztterminen und auch Begleitungen zu Terminen. Das Ziel der Maßnahme ist, Sie in Ihrer selbstständigen Lebensführung und Selbstversorgung zu unterstützen.
  • Im Zuverdienst oder in der Tagesstätte liegt das Hauptaugenmerk auf einer regelmäßigen Beschäftigung und Tagesstruktur in einer suchtmittelfreien Umgebung. Das Ziel hierbei kann auch sein, dass Sie neue Fähigkeiten oder Fertigkeiten erwerben, Ihre Vorerfahrungen gezielt auffrischen und Sie so dabei unterstützt werden, dass Sie (wieder) in den ersten Arbeitsmarkt einsteigen können.

Bei der Kombination von Betreutem Wohnen und die Arbeit im Zuverdienst oder Betreutes Wohnen und arbeiten in der Tagesstätte profitieren Sie von der engen Zusammenarbeit unserer Bereiche.